Ich bin leiste zur Zeit meinen ADiA als Zivildienstersatz in GB ab und möchte mich nun für das WS 2011/12 an einer Uni bewerben.
Nun muss ich angeben, ob ich einen Zivildienst nach §12a oder einen Europäischen Freiwilligendienst (o.ä.) geleistet habe und dementsprechent Unterlagen beilegen.
Als was zählt der AdiA (mit VIA e.V.)?
Und reicht es aus, wenn ich als Nachweis vorerst ein Schreiben beilege, das besagt "Hiermit wird bestätigt, dass Mark N. voraussichtlich in der Zeit vom 01.09.2025 bis 31.08.2025 einen ADiA nach §14b Zivildienstgesetz in Großbritannien bei der Organisation CSV leistet."? Ich habe ja meinen Dienst noch nicht beendet und deshalb auch noch kein anderes Nachweisschreiben als dieses.
Danke schon mal für die Antworten!