| 1 | Vertragspartner |
| Die Vermittlung der Workcamps erfolgt durch den gemeinnützigen Verein Sobia e.V. Sobia e.V. Max-Planck-Ring 8b / 76 98693 Ilmenau |
|
| 2 | Zahlung |
| 2.1 | Für jede Anmeldung fällt eine einmalige Anmeldegebühr an, welche der Teilnehmer direkt an Sobia e.V. überweisen muss. Eine Anmeldung wird erst nach Eingang der Anmeldegebühr bearbeitet. Die Höhe der Anmeldegebühr kann der Teilnehmer vor Abschluss der Registrierung jederzeit einsehen. |
| 2.2 | Nach der erfolgreichen Vermittlung des Teilnehmers fällt zusätzlich eine Gebühr an. Diese Teilnahmegebühr wird für jedes Workcamp separat berechnet und muss von dem Teilnehmer direkt an den für die Durchführung des Workcamps verantwortlichen Partner überwiesen werden. Der jeweilige Partner wird dem Teilnehmer nach einer erfolgreichen Vermittlung bekannt gegeben. |
| 2.3 | Dem Teilnehmer ist bekannt, dass sowohl die Anmeldegebühr als auch die Teilnahmegebühr keine Anzahlung auf die Reisekosten sind. |
| 3 | Leistungen von Sobia e.V. |
| 3.1 | Sobia e.V. vermittelt Plätze in den Workcamps der Partnerorganisationen, d.h. Sobia e.V. leitet die Anmeldung an die gewünschte Organisation weiter. |
| 3.2 | Die Vermittlung einer Anmeldung gilt als erfolgreich, sobald die Partnerorganisation die Anmeldung angenommen hat. Der Teilnehmer wird darüber schnellstmöglich benachrichtigt. |
| 3.3 | Als Workcamp wird jedes Projekt bezeichnet, welches Freiwillige aufnimmt und sie beschäftigt. |
| 4 | Leistungen der Teilnehmer |
| 4.1 | Für die Teilnehmer an den Workcamps besteht eine Verpflichtung zur Arbeit. Diese richtet sich nach den jeweiligen Bedingungen der Partnerorganisation. Der Teilnehmer erkennt diese Verpflichtung mit der Anmeldung an. |
| 4.2 | Der Teilnehmer verpflichtet sich, eine Kranken- und Unfallversicherung für die gesamte Reise- und Teilnahmedauer abzuschließen. Bei einigen Projekten schließt die Partnerorganisation kostenlos eine Krankenversicherung für den Teilnehmer ab, diese gilt ausschließlich für die angemeldete Teilnahmedauer. |
| 5 | Rücktritt und Rückerstattung |
| 5.1 | Sollte ein Workcamp der Partnerorganisation nicht stattfinden, so ist Sobia e.V. zur sofortigen Information des Teilnehmers verpflichtet, sofern Sobia e.V. selbst durch die Partnerorganisation verständigt wurde. Sobia e.V. wird sich in diesem Fall um eine Platzreservierung in einem anderen Workcamp bemühen. Sollte der Teilnehmer mit einer Platzreservierung in einem anderen Workcamp nicht einverstanden sein, erhält er die komplette Anmeldegebühr zurück. Weitere Ansprüche gegenüber Sobia e.V. sind nicht möglich. Die Partnerorganisation ist in diesem Fall verpflichtet, die gesamte bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück zu erstatten. Eventuelle Ansprüche muss der Teilnehmer direkt an die Partnerorganisation richten. |
| 5.2 | Tritt der Teilnehmer vor Abschluss der erfolgreichen Vermittlung vom Vertrag zurück, so erhält der Teilnehmer die Anmeldegebühr abzgl. der bereits angefallenen Kosten, aber mind. 20% der Gesamtsumme, zurück. |
| 5.3 | Tritt der Teilnehmer nach einer erfolgreichen Vermittlung zurück, so hat er keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Anmeldegebühr, da der durch Sobia e.V. zu erbringende Vertragsbestandteil bereits erfüllt wurde. Ansprüche gegenüber Sobia e.V. sind ausgeschlossen. |
| 5.4 | Tritt der Teilnehmer nach einer erfolgreichen Vermittlung zurück, so hat er gegenüber der Partnerorganisation einen Anspruch auf die Rückerstattung bereits bezahlter Teilnahmegebühren. Die Höhe der Rückerstattung entspricht bei einem Vertragsrücktritt von mind. 60 Tagen vor der geplanten Teilnahme 70% und bei einem Rücktritt von mind. 30 Tagen vor der geplanten Teilnahme 50%. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf die Rückerstattung bereits bezahlter Teilnahmegebühren. Alle Ansprüche müssen direkt gegenüber der Partnerorganisation geltend gemacht werden. Unter keinen Umständen hat der Teilnehmer einen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren gegenüber Sobia e.V. |
| 5.5 | Unter folgenden Bedingungen darf sowohl Sobia e.V. als auch die Partnerorganisation den Vertrag mit den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung kündigen.
|
| 6 | Haftung |
| 6.1 | Für die ordnungsgemäße Durchführung der Workcamps und für alle aus evtl. Mängeln entstehenden Vorgänge der Abhilfe, Haftung und Schadensersatzanspruchstellung ist die Partnerorganisation direkt zuständig, da Sobia e.V. darauf keinerlei Einfluss hat. Die Workcamps werden von der jeweiligen Partnerorganisation durchgeführt, die nach der erfolgreichen Vermittlung genannt wird. Alleine diese haftet für Unfälle, Mängel und andere Haftungsfälle im Zusammenhang mit der Durchführung der Workcamps, da Sobia e.V. darauf keinen Einfluss hat. |
| 6.2 | Als Vermittler haftet Sobia e.V. lediglich für Übermittlungsfehler die bei der Vermittlung der Anmeldung auftreten. Die Haftung für Übermittlungsfehler bei der Vermittlung der Anmeldung und die Haftung für Fehler bei der Information über die Workcamps ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Weitergehende Haftung für die Anreise, Rückreise und/oder Durchführung der Workcamps ist ausgeschlossen, da die An- bzw. Rückreise von dem Teilnehmer selbst organisiert bzw. die Workcamps von den Partnerorganisationen durchgeführt werden. |
| 7 | Datenschutz |
| Bei der Anmeldung für ein Workcamp muss der Teilnehmer persönliche Daten angeben, welche von Sobia e.V. gespeichert werden. Der Teilnehmer erlaubt Sobia e.V. sowohl seine direkt eingegeben Daten (z.B. Name und Email), so wie indirekt erhaltene Daten (z.B. IP, Browserinformationen) zu speichern. Der Teilnehmer erlaubt Sobia e.V. diese Daten an seine Partner weiterzugeben, soweit dies für die Vermittlung der angemeldeten Workcampplätze notwendig ist. Wenn mit dem Teilnehmer nicht explizit anders vereinbart, verpflichtet sich Sobia e.V. keine persönlichen Daten an dritte unbeteiligte Organisation weiterzugeben, solange dies nicht für die Vermittlung oder für die Durchsetzung juristischer Interessen notwendig ist. |
|
| 8 | Anreise und Abreise |
| 8.1 | Die Organisation der An- und Abreise zu Veranstaltungen von Partnerorganisationen liegt allein in der Verantwortung des Teilnehmers. |
| 8.2 | Sobia e.V. haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die zuständigen diplomatischen Vertretungen. |
| 9 | Nichtigkeit |
| Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der Teilnahmebedingungen beeinträchtigt nicht den Bestand des restlichen Vertrages. |