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Rechtliche Rahmenbedingung

Gesetzlich ist geregelt, dass du Verpflegung oder eine entsprechende Geldersatzleistung erhältst. Diese Geldersatzleistung ist teilweise schon im Taschengeld mit inklusive.
Des weiteren zahlt dein Verein bzw. dein Projekt für den gesamten Zeitraum deines FSJ die gesamten Beiträge zur Sozialversicherung, sowie zur Haft- und Unfallversicherung.

Seit August 2002 kannst du dein FSJ auch als Wehrersatzdienst anerkennen lassen. Dafür musst du deinen Dienst vor Vollendung des 23. Lebensjahres beginnen und mindestens 12 Monate arbeiten. Die genauen Regelungen dafür sind im §14c des Zivildienstgesetzes geregelt.