Der Begriff Anmeldung ist in der Tat verwirrend. Ohne den Zusatz von verbindlich bzw. unverbindlich bleibt es ein rätselraten. Vielleicht kann ja mal jemand bei VIA eine schriftliche Antwort erfragen.
HUHU hat geschrieben:ich mach ein fsj und kein zivildienst, also weiß da einer näheres über kindergeld?
Für Kindergeld und Kinderfreibeträge (Steuerrecht) sowie weitere kinderbezogene Leistungen ist die Ableistung eines FSJ gleichbedeutend mit Zeiten der Schul- und Berufsausbildung. Sie werden während dieser Zeit gezahlt bzw. gewährt, es sei denn, das Gesamteinkommen des Kindes übersteigt im Kalenderjahr 7.188 ? (Stand 01.01.2002).