von mmm90 » 09.06.2011, 15:37
hi mr-propper,
hier die Antwort vom Ministerium:
"Nach derzeitiger Rechtslage besteht kein Anspruch auf Kindergeld im Internationalen Jugendfreiwilligendienst. Es ist in einem Referentenentwurf angestrebt, den Internationalen Jugendfreiwilligendienst rückwirkend für den Veranlagungszeitraum 2011 in das Einkommensteuergesetz und das Bundeskindergeldgesetz aufzunehmen und damit den Eltern von Freiwilligen bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen einen Anspruch auf Kindergeld zu gewähren.
Mit den Trägern, die den neuen Dienst durchführen, findet ein enger Informationsaustausch über die neusten Entwicklungen statt. Die Familienkassen werden ggfs. rechtzeitig vom Bundeszentralamt für Steuern in Kenntnis gesetzt werden."