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Forum -> Freiwilligendienst im Ausland -> IJFD und Kindergeldanspruch

IJFD und Kindergeldanspruch

FSJ, Weltwärts, EFD, FÖJ, Praktika, ...

Beitragvon mmm90 » 03.06.2011, 13:46


Hallo,

weiß jemand, wie es denn bezüglich Kindergeld und IJFD aussieht? Im Internet konnte ich, außer dass es noch nicht eindeutig geregelt ist, nichts finden. Gibt es denn dazu inzwischen evtl. schon nähere Informationen? Ist ja eigentlich ein wichtiges Thema... :-)

Viele Grüße!!

mmm90
 
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Beitragvon Heiner » 03.06.2011, 19:51


meines Wissens hast du beim IJFD keinen Kindergeldanspruch

Heiner
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Beiträge: 1249

Beitragvon mr-propper » 06.06.2011, 07:33


Guten Morgen,

ich hatte mal gehört, dass ein KIndergeldanspruch der Freiwilligen noch im Gespräch ist. Aber das scheint ja dann wohl kein Thema mehr zu sein?!

Viele Grüße

mr-propper
 
Beiträge: 11

Beitragvon mmm90 » 06.06.2011, 17:51


Also ich habe jetzt mal dem Bundesministerium eine e-Mail geschickt und nachgefragt. Bin auf die Antwort gespannt.... :-)

mmm90
 
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Beitragvon mr-propper » 08.06.2011, 08:34


Hi mmm90,

dann schreib die Antwort mal bitte hier rein .... das interessiert mich ja sehr :-P


mfg

mr-propper
 
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Beitragvon mmm90 » 09.06.2011, 15:37


hi mr-propper,

hier die Antwort vom Ministerium:

"Nach derzeitiger Rechtslage besteht kein Anspruch auf Kindergeld im Internationalen Jugendfreiwilligendienst. Es ist in einem Referentenentwurf angestrebt, den Internationalen Jugendfreiwilligendienst rückwirkend für den Veranlagungszeitraum 2011 in das Einkommensteuergesetz und das Bundeskindergeldgesetz aufzunehmen und damit den Eltern von Freiwilligen bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen einen Anspruch auf Kindergeld zu gewähren.

Mit den Trägern, die den neuen Dienst durchführen, findet ein enger Informationsaustausch über die neusten Entwicklungen statt. Die Familienkassen werden ggfs. rechtzeitig vom Bundeszentralamt für Steuern in Kenntnis gesetzt werden."

mmm90
 
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Beitragvon mr-propper » 09.06.2011, 16:31


Hi mmm90,


verstehe ich das dann richtig, dass man auch noch nachträglich sein Kindergeld bekommen kann, wenn die Ausreise im Sommer 2011 stattfindet? Wenn dieses Gesetz denn so durchgehen sollte?


MfG

Philipp

mr-propper
 
Beiträge: 11

Beitragvon Heiner » 19.07.2011, 09:47


Hier mal was aktuelles zum Kindergeld im IJFD

Heiner
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Beiträge: 1249

Beitragvon Maria56 » 24.05.2012, 09:57


Hey,
dein Eintrag ist ja schon etwas her, daher weißt du es mittlerweile vielleicht auch schon selbst.

Aber es ist jetzt so geregelt, dass man beim IJFD Anspruch auf Kindergeld hat. Wie beim FSJ.

:)

Maria56