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ADIA Eigene Projektstelle -> Bestimmte Stundenanzahl?

Alles worüber man etwas loswerden möchte ;)

Beitragvon ElTono » 30.11.2009, 04:29


Hey,

Ich befinde mich gerade in den USA um mir eine geeignete Stelle für meinen Anderen Dienst im Ausland zu suchen.

Muss man eine bestimmte Stundenanzahl pro Woche leisten zur Anerkennung als Zivilersatzdienst? Hab dazu leider nirgendwo Infos gefunden.

Ich mein wenn es keine Mindeststundenzahl geben würde könnte man ja theoretisch 1 mal die Woche für 1 Stunde arbeiten, das klingt für mich sehr unwahrscheinlich darum frage ich.

Gruß

ElTono
 
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Beitragvon JHWH » 30.11.2009, 04:46


Du musst Vollzeit arbeiten, also 8 Stunden am Tag bzw. 40 Stunden die Woche. In meinem FSJ-Vertrag ist es mit 39 Stunden geregelt...


Sag mal, bist du ausschließlich für die Projektsuche in die USA gereist? Wenn ja: respekt! Wo befindest du dich denn? Vor Ort was zu finden ist in den USA kaum ein Problem...

JHWH
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Beitragvon ElTono » 30.11.2009, 15:27


Hey vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ja man könnte sagen das ich ausschließlich deswegen hier her gefahren bin. Hab hier ne Amerikanische Gastfamilie die ich mal wieder besuche.

Befinde mich momentan in Sacramento/CA seit einer Woche. Leider verlasse ich das Land schon wieder in 1 Woche :(

Naja ich finde es schon relativ schwer was zu finden. Da die meisten Organisationen sowas wie Zivildienst oder Wehrdienst überhaupt nicht kennen.

-> Tipps? Wäre cool :D

ElTono
 
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Beitragvon Heiner » 30.11.2009, 16:20


ElTono hat geschrieben:Naja ich finde es schon relativ schwer was zu finden. Da die meisten Organisationen sowas wie Zivildienst oder Wehrdienst überhaupt nicht kennen.

das ist auch ziemlich egal. Du arbeitest dort einfach nur als Freiwilliger. Wie das in Deutschland anerkannt wird, interessiert die Organisationen nicht :)

Heiner
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Beitragvon ElTono » 30.11.2009, 16:53


Danke für die Antworten.

Wie läuft das eigentlich ab? Irgendwie muss doch kontrolliert werden das ich wirklich da arbeite und auch wirklich die Stunden arbeite. Führt man dann so ne Art Stundenheft?

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Beitragvon Heiner » 30.11.2009, 18:45


Theoretisch kann das Ministerium bei dem Verein oder dem Projekt anrufen und einen Nachweis verlangen, praktisch ist mir aber kein Fall bekannt wo das gemacht wurde. Einen wirklichen Nachweis gibt es also auch fast nie.

Heiner
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Beitragvon ElTono » 30.11.2009, 18:50


Ok vielen Dank für die schnellen Antworten. Wenn noch etwas unklar ist werd ich mich melden.

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Beitragvon JHWH » 30.11.2009, 18:52


Wobei sich das Projekt natürlich nach einiger Zeit beim Träger in Deutschland melden würde um zu fragen warum du nie zur Arbeit erscheinst :D

Wie ist denn Sacramento? Bin vielleicht nächstes Wochenende für 2 Tage dort...

JHWH
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Beitragvon ElTono » 30.11.2009, 19:39


Joa Sacramento ist ne schöne Stadt. Meist sonnig und schön warm.

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Beitragvon ElTono » 03.12.2009, 00:24


Hey hallo,

Eine Frage hätt ich noch. Ich bin gerade von einer Organisation wieder gekommen und das hörte sich auch alles recht Positiv an.

Die haben mich dann aber gefragt was für ein Visum ich den bräuchte. Studenten Visum? Visum mit Arbeitserlaubnis?

Ich weiß das sich die Träger Organisation in Deutschland (in meinem Fall World Horizon) drum kümmert, allerdings hab ich auch gelesen das die mit der Auslandsorganisation zusammen arbeitet, was das Visum angeht.

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Beitragvon Heiner » 03.12.2009, 00:39


Frag doch einfach direkt bei WH nach, wenn du mit denen zusammen arbeitest.
Meines Wissens brauchst du für die USA ein B1 Visum, bin mir aber nicht 100% sicher.

Heiner
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Beitragvon JHWH » 03.12.2009, 00:52


Für den Freiwilligendienst in den USA brauchst du ein B-Visum. Genauer gesagt habe ich ein B1/B2 Visum und hatte weder bei der Beantragung noch Einreise wirkliche Probleme...

Das Projekt muss dir lediglich einen Letter of Invitation schreiben. Ansonsten kommt keine Papierarbeit auf sie zu...

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Beitragvon ElTono » 03.12.2009, 01:17


ok vielen Dank, es ist echt super das ihr immer gleich so schnell antwortet, viel dank

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Beitragvon Albin Gospos » 07.12.2009, 17:47


Genauer gesagt min. ein B1(!) Visum (B1/B2 ist beides!), das B2 Visum ist max. ein halbes Jahr gültig!

Wie glatt das ganze läuft, hängt häufig auch von den Sachbearbeitern / Immigrationofficern ab, an die man gerät. Mit guter Vorbereitung hat man aber die Möglichkeit dies zum guten oder schlechten zu beeinflussen.

Albin Gospos
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