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Bundesfreiwilligendienst im Ausland

Der BFD ist leider nicht im Ausland möglich, der vollständigkeitshalber möchten wir ihn aber hier mit erwähnen. Der Freiwilligendienst ist ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ins Leben gerufenes Programm, welches voraussichtlich im Juli 2011 starten wird. Im Gegenzug zu allen anderen bisherigen Freiwilligenformen wird dieses Programm nicht durch die Zivilgesellschaft geregelt, sondern durch den Bund. Das heißt, jeder Freiwilliger schließt seinen Freiwilligenvertrag nicht mit einer bestimmten Stelle sondern direkt mit dem Bund ab.

Als Nachfolger des Zivildienstes ist auch der Bundesfreiwilligendienst stark kommerziell ausgerichtet, so wird vom Ministerium vorgesehen, dass rund ein Drittel aller Freiwilligen in privaten Gewinnorientierten Unternehmen arbeiten.

Wer darf am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen?
Der Bundesfreiwilligendienst wird als Freiwilligendienst für alle Generationen angepriesen. Das heißt, sobald du deine Schulpflicht beendet hast, darfst du auch an dem Bundesfreiwilligendienst teilnehmen. Dabei ist es egal, ob du erst 17 oder schon 79 Jahre alt bist.

Wie lange dauert der Bundesfreiwilligendienst?
Es wird angestrebt die Freiwilligen für 12 Monate zu verpflichten. Möglich ist aber eine Teilnahmedauer von mindestens 6 bis maximal 24 Monaten. Während deines Freiwilligendienstes musst du Vollbeschäftigt sein, also ca. 40 Stunden pro Woche arbeiten. Eine Ausnahme ist bei Freiwilligen möglich, welche älter als 27 Jahre sind. Für diese Altersgruppe ist auch eine Teilzeitbeschäftigung von mindestens 20 Stunden pro Woche möglich.

Wo und was kann ich arbeiten?
Der Bundesfreiwilligendienst ist offiziell als Nachfolgeprogramm zu dem Zivildienst eingerichtet, daher sind auch alle ehemaligen Zivildienststellen automatisch anerkannte Einsatzplätze für den Freiwilligendienst.

Finanzierung
Während deines Freiwilligendiensts erhältst du Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung oder eine entsprechende finanzielle Entschädigung. Zusätzlich bekommst du ein Taschengeld in Höhe von maximal 330 Euro, in der Praxis wird das Taschengeld aber vermutlich wesentlich niedriger ausfallen. Während des Bundesfreiwilligendienst erhältst du weiterhin Kindergeld!