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Urlaub und Erholung

Es gibt für den ADiA keinen gesetzlich vorgeschrieben Urlaub!

Aber keine Angst, du brauchst trotzdem nicht um deine Freizeit zu bangen.
Die meisten Vereine stellen dir einige Urlaubstage für deinen Dienst zur Verfügung. Allerdings müssen sich die Vereine bei einer Festlegung deiner Urlaubstage auch an keinerlei Vorgaben halten. Die Regelung der Urlaubstage muss also mit jedem Verein individuell getroffen werden.
Meistens orientieren sich die Vereine allerdings an den in Deutschland für den Zivildienst üblichen Urlaubstagen. Das heißt, dass du für den Zeitraum eines Jahres ca. 25 Urlaubstage zur Verfügung hast.